
Einladung zu Besuchszwecken
Bonitätsprüfung und Beglaubigung der Unterschrift einer Person, welche eine ausländische
Staatsangehörige/einen ausländischen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet einladen möchte.
Aufgaben / Dienstleistungen
Öffnungszeiten:
nach telefonischer Vereinbarung, darüber hinaus
Mo - Do: 8.00 bis 16.00 Uhr;
Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise (z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate)
Entstehende Kosten:
Abgabe der Verpflichtungserklärung 25 €
Besonderheiten:
Die Vertretung des sich Verpflichtenden durch eine andere Person ist leider nicht zulässig.
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers: